Material | Abnahmehinweise |
1 ml EDTA-Blut oder
1 ml Citratblut oder
1 ml Heparinblut;
1 ml Knochenmark
| - Serum ist ungeeignet
- Medikationen mit Nukleinsäurebasenanaloga oder Zytostatika bitte angeben.
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Referenzbereich |
Polyklonalität |
Methode |
Molekularbiologischer Nachweis (PCR) |
Hinweise |
| - Suche nach einer monoklonalen IgH-Umlagerung mit Primern für vier verschiedene Rearrangement-Positionen
| | - Lymphozytendifferenzierung mittels Flowcytometrie, Immunfixations-Elektrophorese (Serum), Eiweiß-Elektrophorese (Serum), Immunglobuline IgG, IgA, IgM (Serum), Bence-Jones-Proteine im Urin, Beta-2-Mikroglobulin im Serum, Großes Blutbild, manuelles Differenzial-Blutbild; T-Zell-Lymphom (TCR-Umlagerung)
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Klinische Bedeutung, Indikation |
| - Unter Beachtung der klinischen und morphologischen Befunde ist der Nachweis der Monoklonalität nahezu beweisend für eine maligne Lymphoproliferation.
- Der molekularbiologische Nachweis erreicht eine 10-100fach höhere Sensitivität gegenüber der Flowcytometrie. Dadurch ist die Methode nicht nur zur Primärdiagnostik sondern auch zur Verlaufskontrolle geeignet.
| | B-Zell-Lymphome können je nach Aktivität lange persistieren oder relativ rasch den Organismus auszehren. Die Bestimmung wird bevorzugt aus peripherem Blut durchgeführt. Die Untersuchung von Knochenmark ist besonders bei sehr niedrigen Zellzahlen im peripheren Blut und bei der Suche nach minimalen Resterkrankungen (engl. minimal residual disease = MRD) ratsam. Falsch negative Befunde sind selten bei Akuter Lymphatischer Leukämie, Chronisch Lymphatischer Leukämie und Mantelzell-Lymphom; liegen bei etwa 15-30% beim Burkitt-Lymphom, Lymphoplasmozytoiden Lymphom, Marginalzonenlymphom und Plasmozytom sowie bei 40-50% beim Follikulären Lymphom und beim diffusen großzelligen Lymphom. |
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Stand vom: 24.02.2016 |