Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, sehr geehrtes Praxisteam,
das Bundesministerium für Arzneimittel und Medizinprodukte empfiehlt vor Beginn einer systemischen Therapie mit irinotecanhaltigen Arzneimitteln bei Patienten mit fortgeschrittenem/metastasierten kolorektalem Karzinom eine UGT1A1-Genotypisierung durchzuführen. (siehe Rote-Hand-Brief vom 21.12.2021).
Diese Fachinformation beschreibt die informative Bestimmung des UDP-Glucuronosyltransferase 1A1 (UGT1A1) -Metabolisierungsstatus vor systemischer Therapie mit einem irinotecanhaltigen Arzneimittel (Wirkstoff: Irinotecanhydrochlorid 3 H2O) um Patienten mit einem erhöhten Risiko für schwere Neutropenien und Durchfälle zu identifizieren.
Patienten, die langsame UGT1A1-Metabolisierer sind (z.B. homozygot für UGT1A1*28- oder *6-Varianten, wie beim Gilbert-Syndrom), haben nach einer Behandlung mit Irinotecan ein erhöhtes Risiko für schwere Neutropenien und Durchfälle, dieses Risiko steigt mit der Dosis von Irinotecan.
Eine geringere Irinotecan-Anfangsdosis sollte bei Patienten mit verringerter UGT1A1- Aktivität in Betracht gezogen werden. Dies gilt insbesondere für Patienten, denen Dosen von über 180 mg/m² verabreicht werden, oder die geschwächt sind. Bei guter Verträglichkeit können nachfolgende Dosen erhöht werden.
Seit dem 01.10.2022 wird diese Leistung unter der GOP 32868 1x im Krankheitsfall zunächst extrabudgetär vergütet.
Anforderung: UGT1A1 – Genotypisierung vor Gabe von Irinotecan
Material: EDTA-Blut
Abrechnung: GOP 32868, 50 € 1x im Krankheitsfall, zunächst extrabudgetär
Da die Untersuchung dem Gendiagnostikgesetz (GenDG) unterliegt, benötigen wir hierfür obligat eine Einwilligungserklärung Ihrer Patienten.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Ihr Medizinisches Labor Ostsachsen
Quelle: https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Pharmakovigilanz/DE/RHB/2021/rhb-irinotecan.html, KBV