Informationen zur Abrechnung / Beauftragung des iFOBT

|   Labor- und Fachinformationen

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, sehr geehrtes Praxisteam,

im April 2017 wurde der immunologische Test auf okkultes Blut im Stuhl iFOBT für die Erkennung kolorektaler
Karzinome etabliert. Dieser Test kann sowohl für die Vorsorge präventiv als auch kurativ angefordert werden.

Die Abrechnung des iFOBT erfolgt durch Sie mittels der GOP 01737 (7,26 €). Im Labor unterscheidet sich die
Abrechnung nach präventiver (GOP 01738, 8,03 €) und kurativer (GOP 32457, 7,21 €) Leistung.
Um eine korrekte Abrechnung unsererseits zu ermöglichen, möchten wir Sie freundlichst auf folgende Aspekte
hinweisen und bitten um deren Beachtung.

Frauen und Männer ab 50 Jahren können sich zwischen einem Test auf okkultes Blut im Stuhl, der alle 2 Jahre
durchgeführt wird, und maximal 2 Früherkennungs-Darmspiegelungen (Koloskopien) im Abstand von 10 Jahren entscheiden.

 

  •  Der iFOBT kurativ ist im Behandlungsfall (also je Quartal) nur einmal berechnungsfähig
  •  Der iFOBT präventiv (EBM-Ziffer 01737/01738) ist nicht neben dem iFOBT kurativ (EBM-Ziffer 32457) berechnungsfähig!
  •  Kurative Kontrolluntersuchungen nach auffälligem präventiven iFOBT sind im selben Quartal über denEBM nicht zugelassen! Falls der Patient keine Koloskopie wünscht, kann die  Kontrolluntersuchung nur im Rahmen einer individuellen Gesundheitsleistung erfolgen (Kosten gem. 1,0 x GOÄ 10,49 €).
  •  Bei auffälligen Stuhltests besteht immer ein Anspruch auf eine Darmspiegelung.

 

Da wir beobachten, dass wir wesentlich mehr Abnahmesysteme ausgeben als zur Analyse wieder zurückgelangen und das Abnahmesystem vergleichsweise teuer in der Anschaffung ist, bitten wir Sie herzlich, die Systeme nur an Patienten auszugeben, die auch vorhaben, den Test tatsächlich durchzuführen. Ferner bitte die

Patienten darauf hinweisen, die Röhrchen wieder in der Praxis abzugeben und den Test nicht verfallen zu las-
sen. Jedem Testbesteck legen wir eine Anleitung zur korrekten Handhabung bei. Stuhlverschmierte Teströhr-
chen können wir leider nicht verwenden und müssen diese verwerfen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Sollten Sie weitere Fragen haben, so stehen wir Ihnen gern per Mail info@labor-ostsachsen.de sowie telefo-
nisch am jeweiligen Standort zur Verfügung.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen,
Ihre Medizinisches Labor Ostsachsen MVZ eGbR und Medizinisches Labor Westsachsen MVZ GbR