Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, sehr geehrtes Praxisteam,
aus aktuellem Anlass möchten wir Sie heute über eine EBM-Änderung des kurativen HPV-Nachweises informieren. Die Leistung GOP 19328 als Nukleinsäure-Nachweis ausschließlich von HR-HPV Typen sowie Genotypisierung auf HPV-Typ 16 und 18, ist nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung ausschließlich im Zusammenhang mit gynäkologisch-zytologischen Untersuchungen wie z. B. Zustand nach operativem Eingriff an der Cervix uteri und/oder einem Cervixzytologie-Befund ab Gruppe II-p nach Münchner Nomenklatur III und/oder positivem HPV-PCR-Nachweis frühestens nach 6 Monaten zur Kontrolle berechnungsfähig.
Was bedeutet dies für Sie als einsendende Praxis?
Der DNA- und/oder mRNA-Nachweis ausschließlich von HPV-High-Risk-Typen außerhalb des Primärscreenings/Ko-Testung ist nur noch aus dem Material Cervix-Abstrich im Zusammenhang mit
gynäkologisch-zytologischen Indikationen als GKV-Leistung (GOP 19328) berechnungsfähig.
Ab sofort können daher sämtliche HPV-Aufträge anderer Abstrichlokalisationen (Vulva- und Vaginalabstrich) bei Frauen, sowie Abstriche von Männern auf HR- und LR-HPV-Typen (Penisabstrich, Analabstrich) nur noch als Privatleistung bzw. IGeL im Medizinischen Labor Ostsachsen MVZ eGbR angefordert werden.
Material,- und Abrechnungshinweise: Cervix-Abstrich: Abrechnung über GOP 19328, andere Lokalisation (Vulva,- Vaginal,- Penis,- Analabstrich) als IGeL (HR+LR): GOÄ 1,0 = 50,00 € oder Privatleistung: GOÄ 1,15 = 113,96€
Die Leistungen des organisierten Programms für Früherkennung von Cervixkarzinomen nach zugrundliegender Richtlinie oKFE-RL bleiben hiervon unberührt.
Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen zu diesem oder anderen Themen haben.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Ihr Team der Medizinisches Labor Ostsachsen MVZ eGbR