die lange angekündigte Novellierung der Hämotherapie-Richtlinie wurde im August 2017 veröffentlicht und enthält neben Änderungen der Spenderauswahlkriterien vor allem neue Anforderungen und gesetzliche Regelungen bezüglich der Blutgruppenbestimmung.
Das Wichtigste haben wir hier für Sie zusammengefasst.
- Jedes Probengefäß ist vor der Blutentnahme eindeutig mit Name, Vorname(n) und Geburtsdatum des Patienten zu kennzeichnen. Name, Vorname(n) und Geburtsdatum auf dem Überweisungsschein und dem Probengefäß müssen zu 100 % übereinstimmen. Zusätzlich können diese Daten auch in codierter Form angebracht werden. Der anfordernde Arzt ist für die Identität der Blutprobe verantwortlich.
- Bei Probengefäßen, die ausschließlich mit Barcode gekennzeichnet sind, werden die Befunde für die Blutgruppenbestimmung und/oder den Antikörpersuchtest unter Vorbehalt erstellt. Es erfolgt zusätzlich ein Hinweis auf die korrekte Beschriftung der Probengefäße (s.o.).
- Bei einer Diskrepanz der Angaben von Name, Vorname und Geburtsdatum bzw. Barcode zwischen dem Überweisungsschein und dem Probengefäß können immunhämatologische Untersuchungen nicht durchgeführt werden
- Für blutgruppenserologische Untersuchungen ist eine nur für diesen Zweck bestimmte Blutprobe erforderlich. Ausnahme: pädiatrische Patienten
- Bitte senden Sie daher ein zusätzliches Röhrchen (Vollblut ohne Zusätze oder EDTA) ein.
Die ausführliche Richtlinie finden Sie im Internet auf der Seite der Bundesärztekammer unter